Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche bei der Bundeswehr
Ist ja man gut, dass deutsche Jugendliche die „ersten authentischen Eindrücke über den Arbeitgeber Bundeswehr für eine konkrete Bewerbung“ bisher noch nicht auf dem Schlachtfeld in Afghanistan, im Irak oder Syrien sammeln müssen, die einheimischen Kinder und Jugendlichen haben da leider keine Wahl.
Bei uns geht das ganz ordentlich vor sich: die Jugendlichen können sich für ein Abenteuercamp bewerben oder gewinnen ein Preisausschreiben, z.B. in der BRAVO (s. z.B. Herausforderung deines Lebens bei Bundeswehr?) und dürfen dann bei und mit den Gebrigsjägern über die Berge klettern. Das hört sich dann offiziell so an:
O-Ton Bundeswehr: „Mach, was wirklich zählt“ Die Bundeswehr engagiert sich an ihren Standorten im sozialen Umfeld und unterstützt Initiativen und Einrichtungen u. a. der Kinder- und Jugendhilfe, um „das Verständnis für die Bundeswehr im Allgemeinen und das soldatische Dienen im Besonderen“ zu steigern (zitiert nach Bundestagsdrucksache 18/7494). Dazu unterhält sie engere Kooperationen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kitas. Ebenso besucht die Bundeswehr Schulen und Hochschulen und ist auf Berufsmessen vertreten. Die Bundeswehr spricht Jugendliche aber auch durch Kennenlern-, Ferien-, IT- oder Abenteuercamps an. |
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 18/13138 – wird fein säuberlich durch das Verteidigungsministerium aufgelistet, wo und wie oft Kinder und Jugendliche zu solchen „Abenteuern“ bei der Bundeswehr fahren durften.
Die Antwort ist erschreckend, denn es sind keine Einzelfälle, so dass die Antwort, z.B. auf die Frage „Welche Camps wurden bzw. werden durch die Bundeswehr in den Jahren 2012-2017 organisiert und durchgeführt“ eine Tabelle über fast 10 Seiten liefert.
Wir dokumentieren hier nur einen kleinen Auszug:
Interessant ist die Antwort auf die Frage „Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei den unterschiedlichen Camps der Bundeswehr sowie deren Bewerbung nicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird?“
So ist die Bundeswehr doch tatsächlich der Ansicht: „Die Praxis der Bundeswehr steht in Bezug auf die Durchführung von Veranstaltungen im Einklang mit geltendem nationalen wie internationalem Recht. Auch bei der Bewerbung von Camps durch die Bundeswehr sowie der Teilnahme von Jugendlichen an diesen werden die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention beachtet.“
Da sind wir jedoch ganz anderer Meinung!
Natürlich wurde auch nach den Kosten für diese Kriegsdienst-Werbemaßnahmen gefragt und das Ergebnis ist wieder eine lange Tabelle, allerdings ohne Summierung der Einzelpositionen, so dass wir auf eine Schätzung verzichten. Es ist ja bekannt, dass der Werbeetat der Bundeswehr in den letzten Jahren stetig gestiegen ist und bereits 2013 30 Millionen Euro für die Nachwuchswerbung ausgeben wurden (s. z.B. Bundeswehrwerbung gefährdet Ihre Gesundheit).
Wir danken den Abgeordneten der Linken für ihre detaillierten Fragen, denn sonst würde niemand den Umfang und die Menge solcher „Abenteuercamps“ der Bundeswehr erahnen. Wir hoffen, dass die Zahl der Jugendlichen, die auf solche Maßnahmen hereinfallen, weiter sinkt, damit es nicht gelingt das „soldatische Dienen im Besonderen zu steigern„.
Mehr dazu bei Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13138 –
sowie Bundestagsdrucksache 18/7494