Was Eltern tun können
Der Bezirkselternausschuss Friedrichshain-Kreuzberg zeigte mit seiner Einladung zur Gründung einer Initiative „Schule muss militärfreier Raum bleiben“ im Frühling 2010 eine Möglichkeit für Elternaktivitäten auf.

ElternvertreterInnen haben die Möglichkeit, in den schulischen Gremien Anträge auch in Bezug auf die Kontakte der Schule mit der Bundeswehr einzubringen. Einen Musterantrag und begleitende Materialien, anzupassen an die jeweiligen Gegebenheiten, finden Sie hier.

 

 

 

Am 18.03.2011 beschloss der Landeselternausschuss eine Einladung zu einer neu zu gründenden AG „Bundeswehr und öffentliche Schulen“.

Die Sitzungen finden jeden 1. Mittwoch im Monat statt und sind für alle interessierten Eltern und ElternvertreterInnen offen (19:00 Uhr, im Treffpunkt „Wandel“ in der Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin).

 

[Die folgenden Zitate stammen aus: Albrecht Kieser, Vor leeren Klassen:
Bundeswehroffiziere auf Nachwuchsjagd
,
Sendung auf WDR 3, „Resonanzen“, Sendedatum: 28.1.2011
)Hier können Sie die Sendung hören.]

Die Kinder-Hilfsorganisation „terre des hommes“ unterbreitet den Eltern von Kindern unter 18 Jahren und auch den volljährigen Schülern folgenden Vorschlag:

„Er fordert dazu auf, sich vom Unterricht befreien zu lassen, wenn ein Jugendoffizier an der Schule angekündigt ist.

Das ist nicht als Drückebergerei, sondern als ultima ratio gemeint.
Denn ‚terre des hommes‘ schlägt als erstes vor, gegen die einseitige Beeinflussung zu protestieren und sie mithilfe kritischer Lehrer, der Eltern- oder der Schülervertretung zu verhindern. Gelingt das nicht und fühlen sich betroffene Kinder, minderjährige Jugendliche oder junge Erwachsene überfordert, allein den Streit mit einem geschulten Jugendoffizier auszufechten, könnten sie dem Unterricht fern bleiben. Immerhin gelte auch an Schulen die Gewissensfreiheit.

 

Der Musterantrag auf Unterrichtsbefreiung besteht nur aus drei Sätzen:

‚Wir erziehen unser Kind aus Gewissensgründen gewaltfrei mit dem Ziel, dass später ein freiwilliger Gang zur Bundeswehr unterbleibt. Daher beantragen wir die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit Bundeswehrsoldaten und Wehrdienstberatern. Unser Kind soll währenddessen Ersatzunterricht in einer anderen Klasse erhalten.‘

Es sei sinnvoll, so ‚terre des hommes‘, einen solchen Antrag prophylaktisch bei der Schulleitung abzugeben. Das fördere die kritische Auseinandersetzung mit der Idee, einen Jugendoffizier als Alleinunterhalter an die Schule zu lassen. Und sei auch deshalb sinnvoll, weil manche Schulleitung die Kinder und Eltern nicht einmal informiere, bevor ein militärisches ‚Hochwertseminar‘ stattfinde.

Die Anträge werden bislang ohne Begründung genehmigt. Das Bayerische Kultusministerium hat ihre Rechtsgültigkeit sogar ausdrücklich bestätigt.“

Ähnlich der Bayerische Elternverband: Hier ein Musterantrag auf Freistellung von Unterricht durch Bundeswehrvertreter.

 

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